Liebe Patientinnen und Patienten,
für gesetzlich Versicherte werden nach den Vorgaben des Gesetzgebers Rezepte für Medikamente zukünftig elektronisch erstellt (E-Rezept).
Am Anfang des Quartals müssen Sie sich zunächst persönlich mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte in der Praxis vorstellen.
Danach können Rezepte bestellt werden und ab dem Folgetag direkt in der Apotheke abgeholt werden.
Ein Rezept für Medikamente in Papierform gibt es nicht mehr.
Nicht betroffen von dieser Änderung sind:
- Rezepte für Hilfsmittel
- Heilmittelverordnungen
- Privatrezepte
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